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Muss ich mein Grundstück rechtlich registrieren lassen oder Anwälte hinzuziehen?
Muss ich mein Grundstück rechtlich registrieren lassen oder Anwälte hinzuziehen?

Nein. Sie können Ihr Grundstück nicht registrieren lassen, da es sich um eine sehr kleine Fläche handelt; genauer gesagt handelt es sich um ein sogenanntes „Souvenirgrundstück”.

„Souvenirgrundstücke” werden in Schottland seit über 30 Jahren verkauft. Der Verkauf dieser Grundstücke unterliegt dem Land Registration (Scotland) Act 1979, der kürzlich als Land Registration etc. (Scotland) Act 2012 überarbeitet wurde. Bitte beachten Sie, dass dieses Gesetz nicht zulässt, dass Souvenirgrundstücke in das Grundbuch eingetragen werden. Lesen Sie mehr über Souvenirgrundstücke in Schottland.

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