Souvenir-Grundstücke werden in Schottland seit über 40 Jahren verkauft. Der Verkauf dieser Grundstücke wird durch den Land Registration (Scotland) Act 1979 geregelt, der kürzlich durch den Land Registration etc. (Scotland) Act 2012 überarbeitet wurde.
Unsere Kunden erhalten ein persönliches Eigentumsrecht an einem Souvenirgrundstück. Dabei handelt es sich um ein echtes gesetzliches Eigentumsrecht, was bedeutet, dass wir dieselbe Parzelle nicht zweimal verkaufen können. Wir bleiben jedoch der eingetragene Grundstückseigentümer und verwalten das Grundstück im Namen unserer Kunden.